• Erhebung des Begabungsspektrums
  • Abklärung eines möglichen AD(H)S im Erwachsenenalter
  • Persönlichkeitsdiagnostik bis hin zu psychiatrischen Störungsbildern
  • Begutachtung im Fachbereich Erwachsenenvertretung, Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit 
    (hier jeweils gerichtlich beeidete Sachverständige)